Corona-Warnstufe; Was gilt für Zuschauer?

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Im Land Baden-Württemberg wird die Corona-Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet weitere Änderungen im Amateurfußball, welche insbesondere die Zuschauer betreffen. Zusätzlich zur Kontaktnachverfolgung gilt für den Außenbereich und damit den Zutritt zum Sportgelände grundsätzlich die 3G-Regelung (mit Schnelltest). Die entsprechenden Nachweise werden bei Einlass kontrolliert. Für die Nutzung von Innenräumen bzw. den Kabinenbereich gilt die 3G-Plus Regelung, d. h. nicht geimpfte oder genese Personen müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.